CO2-Kosten richtig aufteilen: das 10-Stufen-Modell für Vermieter erklärt

Stand: Juli 2026 · Lesezeit: etwa 5 Minuten

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG): Die CO2-Kosten aus dem Brennstoffemissionshandel dürfen bei Wohngebäuden nicht mehr komplett auf die Mieter umgelegt werden. Stattdessen teilt ein 10-Stufen-Modell die Kosten zwischen Mieter und Vermieter auf, abhängig davon, wie viel CO2 das Gebäude je Quadratmeter Wohnfläche ausstößt. Die Logik dahinter: Auf den Verbrauch hat der Mieter Einfluss, auf den energetischen Zustand des Gebäudes nur der Vermieter.

Für wen gilt die Aufteilungspflicht?

Für alle Vermieter, die mit Brennstoffen heizen, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz fallen, vor allem Erdgas, Heizöl und Flüssiggas, sowie bei Wärmelieferung (Fernwärme). Eine reine Stromheizung oder Wärmepumpe ist nicht betroffen, weil dort keine CO2-Kosten nach BEHG anfallen.

Die Werte stehen auf der Brennstoffrechnung

Sie müssen nichts selbst mit CO2-Preisen rechnen. Seit 2023 müssen Lieferanten auf jeder Rechnung ausweisen (§3 CO2KostAufG):

  • die Brennstoffemissionen der Lieferung in Kilogramm CO2,
  • den darin enthaltenen CO2-Kostenanteil in Euro,
  • den Energiegehalt in Kilowattstunden.

So funktioniert die Rechnung

Schritt 1: Emissionen durch die Gesamtwohnfläche teilen. Beispiel: 6.000 kg CO2 bei 200 m² Wohnfläche ergeben 30 kg CO2 je m² und Jahr. Schritt 2: Den Wert in der Stufentabelle nachschlagen. 30 kg liegen in der Stufe 27 bis unter 32 kg, der Vermieter trägt also 40 Prozent der CO2-Kosten. Schritt 3: Den Vermieteranteil von den CO2-Kosten der Rechnung abziehen, bevor die Heizkosten auf die Mieter verteilt werden.

Die Stufentabelle (Wohngebäude, Anlage zum CO2KostAufG)

CO2 je m² Wohnfläche und JahrMieterVermieter
unter 12 kg100 %0 %
12 bis unter 17 kg90 %10 %
17 bis unter 22 kg80 %20 %
22 bis unter 27 kg70 %30 %
27 bis unter 32 kg60 %40 %
32 bis unter 37 kg50 %50 %
37 bis unter 42 kg40 %60 %
42 bis unter 47 kg30 %70 %
47 bis unter 52 kg20 %80 %
52 kg und mehr5 %95 %

Häufige Fehler

  • Die CO2-Kosten gar nicht aufteilen: Dann darf der Mieter kürzen, es drohen Rückforderungen.
  • Mit der Grundfläche statt der Wohnfläche rechnen: Maßgeblich ist die Gesamtwohnfläche des Gebäudes.
  • Den Vermieteranteil nur beim betroffenen Mieter abziehen: Der Abzug gehört in die Gesamtkosten der Heizung, bevor verteilt wird.

In vermiito tragen Sie einfach die beiden Werte von der Brennstoffrechnung ein, CO2-Kosten und Emissionen. Das Tool ermittelt automatisch den Emissionswert je Quadratmeter, die Stufe und den Vermieteranteil und weist die Rechnung transparent auf der Abrechnung aus.

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